Das öffentliche Recht ist der Bereich, in dem der Bürger, das Unternehmen und die öffentliche Stelle der Macht der Verwaltung begegnen. Jeder Verwaltungsakt, jede Unterlassung und jede Entscheidung einer öffentlichen Behörde kann Rechte, Vermögensinteressen, berufliche Tätigkeiten, Investitionen und Grundfreiheiten wesentlich beeinflussen.
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung in allen Fragen, die in den weiten Bereich des öffentlichen Rechts fallen, und übernimmt sowohl den außergerichtlichen als auch den gerichtlichen Schutz ihrer Mandanten. Wir bearbeiten Rechtsbehelfe, Anträge auf Aufhebung vor dem Staatsrat und dem Verwaltungsberufungsgericht, Schadensersatzklagen und sonstige gerichtliche Maßnahmen vor den Verwaltungsgerichten und den zuständigen Behörden betreffend Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen des Griechischen Staates, juristischer Personen des öffentlichen Rechts, Organisationen und Einrichtungen des weiteren öffentlichen Sektors.
Unsere rechtliche Unterstützung umfasst unter anderem Schadensersatzansprüche gegen den Griechischen Staat, Fragen von Subventionen und Fördermitteln, öffentliches Dienstrecht und Disziplinarrecht, bauplanungs- und umweltrechtliche Angelegenheiten, sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten, ausländerrechtliche Angelegenheiten, den Schutz beruflicher Rechte, forstrechtliche Fragen, Fragen des Kulturerbes sowie Fälle betreffend die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte, Grundfreiheiten und Vorschriften des europäischen Rechts.
Über besondere Erfahrung verfügen wir in Verfahren vor unabhängigen, regulierenden und Aufsichtsbehörden. Wir übernehmen Angelegenheiten vor der Regulierungsbehörde für Abfall, Energie und Wasser – RAAEY, der Nationalen Kommission für Telekommunikation und Post – EETT, der Datenschutzbehörde, dem Bürgerbeauftragten und sonstigen Behörden, die wesentliche Regulierungs-, Kontroll- oder Aufsichtsbefugnisse ausüben.
Im Bereich der Individualrechte befasst sich unsere Kanzlei insbesondere mit Fragen des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre. Wir beraten und unterstützen Stellen, Unternehmen und Organisationen, die Daten von Kunden, Arbeitnehmern, Geschäftspartnern oder Dritten verarbeiten und die nationale und europäische Gesetzgebung einhalten müssen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung – Verordnung (EU) 2016/679, das Gesetz 4624/2019 und den einschlägigen besonderen Rechtsrahmen. Zugleich unterstützen wir natürliche Personen bei der Ausübung ihrer Rechte in Fällen von Datenschutzverletzungen, unrechtmäßiger Verarbeitung oder Eingriffen in ihre Privatsphäre.
Vor der Anrufung der Gerichte unterstützen wir jedes erforderliche Verwaltungsverfahren, wie Auftritte vor Behörden, die Einreichung von Anträgen, Einwendungen, Widersprüchen, verwaltungsinternen Rechtsbehelfen, Eingaben, Beschwerden und Schriftsätzen. Unser Ziel ist es, soweit möglich, die Angelegenheit bereits im Verwaltungsstadium wirksam zu lösen, ohne unnötige Verzögerung oder Belastung des Mandanten. Wenn eine gerichtliche Geltendmachung jedoch erforderlich ist, übernimmt unsere Kanzlei die systematische und fundiert dokumentierte Unterstützung der Angelegenheit vor den zuständigen Gerichten.
Die Ansprüche unserer Mandanten können entweder aus Verträgen herrühren, etwa Forderungen gegenüber Lieferanten, pharmazeutischen Unternehmen oder Dienstleistern, oder aus rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen des Staates, von Organisationen, Sozialversicherungsträgern, Krankenhäusern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen öffentlichen Stellen.
Die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen erfolgt je nach Fall durch Klagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten, durch Anträge auf Erlass von Zahlungsbefehlen gegen öffentliche Stellen sowie durch jedes andere geeignete Rechtsmittel oder prozessuale Instrument. Besondere Bedeutung kommt der ordnungsgemäßen Dokumentation der Forderung, der Wahl des geeigneten Verfahrens und dem Schutz des Mandanten vor Verzögerungen oder ungerechtfertigten verwaltungsseitigen Ablehnungen zu.
Zugleich übernimmt unsere Kanzlei auch die rechtliche Unterstützung öffentlicher Organisationen, staatlicher Stellen, juristischer Personen des öffentlichen Rechts und sonstiger juristischer Personen oder Organisationen mit öffentlichem Charakter. Diese Unterstützung erfolgt durch Beratung, Gutachten, die Bearbeitung von Verwaltungsakten, die Unterstützung von Verwaltungsorganen sowie durch die Erhebung oder Abwehr von Rechtsbehelfen, Klagen und sonstigen gerichtlichen Rechtsmitteln.
In diesem Rahmen wenden wir die besonderen Vorschriften an, die die Tätigkeit jeder Stelle regeln, und berücksichtigen dabei nicht nur die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, sondern auch die Notwendigkeit einer praktischen, sicheren und institutionell ordnungsgemäßen Funktionsweise der Verwaltung. Wir unterstützen die Ansprüche und Rechte öffentlicher Stellen gegenüber Dritten gerichtlich und außergerichtlich mit dem Ziel, das öffentliche Interesse und deren geordnete Funktionsfähigkeit zu schützen.
Eine besondere Stellung in unserer Tätigkeit nimmt auch das Europarecht ein. Unsere Kanzlei übernimmt die Ausarbeitung von Beschwerden, Eingaben, Anträgen und Rechtsbehelfen vor europäischen Institutionen, Organen oder Behörden in Fällen der Verletzung europäischen Rechts. Darüber hinaus leisten wir rechtliche Unterstützung in Fragen, die mit der Anwendung der europäischen Verträge, Verordnungen und Richtlinien sowie mit der Formulierung oder Unterstützung von Vorabentscheidungsersuchen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verbunden sind.
Unser rechtlicher Ansatz verbindet die Kenntnis des Verwaltungsmechanismus, gerichtliche Erfahrung und das Verständnis der europäischen Dimension jeder Angelegenheit. Unser Ziel ist der wirksame Schutz des Mandanten gegenüber rechtswidrigen, fehlerhaften oder unverhältnismäßigen Verwaltungsmaßnahmen, aber auch die Entwicklung von Lösungen, die die Rechtmäßigkeit, die Grundrechte und die Anforderungen der modernen Verwaltung wahren.