Steuerrecht und steuerlicher Rechtsschutz

Strategische rechtliche Unterstützung bei Steuerprüfungen, gerichtlichen und administrativen Streitigkeiten sowie Sachverhalten mit internationalem Bezug

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MStR Rechtsanwaltskanzlei

Die Besteuerung ist längst nicht mehr nur ein Bereich formaler Compliance. Für jede Privatperson, jeden Freiberufler, jedes Unternehmen und jede Gesellschaft ist eine ordnungsgemäße steuerliche Behandlung eine zentrale Frage der Sicherheit, der Finanzplanung und des Schutzes vor Risiken, die Vermögen, Liquidität und geschäftliche Tätigkeit wesentlich beeinträchtigen können.

In einem Umfeld, in dem sich steuerliche Vorschriften häufig ändern, Prüfungen strenger werden und die Auslegung der Regelungen spezialisiertes Wissen erfordert, kommt einer frühzeitigen rechtlichen Beratung besondere Bedeutung zu. Der Ausgang einer Steuersache entscheidet sich nicht erst im Stadium des gerichtlichen Verfahrens. Häufig wird er wesentlich früher vorgeprägt: durch die Art und Weise, wie die Angelegenheit gegenüber der Finanzverwaltung organisiert, dokumentiert und vertreten wird.

Unsere Kanzlei erteilt Beratung und Rechtsgutachten und bietet umfassende rechtliche Unterstützung in Fragen des Steuerrechts. Dabei unterstützen wir zugleich die Steuerberater und Buchhalter unserer Mandanten. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem Fragen der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer und der Besteuerung elterlicher Zuwendungen, der Immobilienbesteuerung, der Stempelgebühren, steuerlicher Bußgelder, Zuschläge, Steuerfestsetzungsakte sowie sonstiger Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung.

Der außergerichtliche Rechtsbehelf ist ein entscheidendes Stadium einer steuerlichen Streitigkeit, da er der gerichtlichen Klage vorausgeht und eine vollständige rechtliche Begründung, eine klare Darstellung des Sachverhalts und eine zutreffende Berufung auf die anwendbaren Vorschriften erfordert. Aus diesem Grund behandeln wir jede Angelegenheit von Beginn an mit strategischer Vorbereitung und Aufmerksamkeit für Details.

Im Falle einer gerichtlichen Anfechtung übernehmen wir die Erhebung von Klagen, Leistungsklagen, Anträgen auf Nichtigerklärung, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, Widersprüchen und sonstigen Rechtsbehelfen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten. Unser Ziel ist der wirksame Schutz der Rechte des Steuerpflichtigen und die effektive Abwehr rechtswidriger, fehlerhafter oder unverhältnismäßiger Maßnahmen der Finanzverwaltung vor den Verwaltungsgerichten und dem Staatsrat.

Daneben arbeiten wir mit ausländischen Rechtsanwaltskanzleien sowie internationalen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchhaltern und Steuerberatern in Fragen des internationalen Steuerrechts, der steuerlichen Zwangsvollstreckung in Griechenland und im Ausland, der Anfechtung vollstreckbarer Titel, festgesetzter Steuern und Bußgelder sowie in Angelegenheiten mit zwischenstaatlicher Unterstützung oder Auslandsbezug zusammen.

In diesen Angelegenheiten werden insbesondere Fragen der Anwendung des Unionsrechts, zwischenstaatlicher Übereinkommen, der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der guten Verwaltung sowie der verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Steuerpflichtigen geprüft.

Soweit erforderlich, beschaffen wir für unsere Mandanten unabhängige Berichte, spezialisierte steuertechnische Unterstützung und eine fortlaufende schriftliche Unterrichtung, unabhängig davon, ob sie sich in Griechenland oder im Ausland befinden. Auf diese Weise erhält der Mandant ein klares Bild seiner Angelegenheit, der Risiken, der Optionen und der vorgeschlagenen Strategie.

Ziel unserer Kanzlei ist der substanzielle Schutz von Privatpersonen, Berufsträgern und Unternehmen, die richtige Auslegung und Anwendung der Steuergesetzgebung sowie die effektive Bearbeitung jeder Steuersache, sowohl auf beratender und präventiver Ebene als auch vor den zuständigen Behörden und Gerichten.

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